Bauvorhaben Konsum-Kaufhalle


News
28. Dez.
2016

Nur ein neuer Konsum in Marienbrunn, oder erwartet uns mehr ?!

Entgegen der üblichen Verfahrensweisen der Stadtverwaltung, uns über neue Bebauungspläne oder bevorstehende wichtige Bauarbeiten zu informieren, haben wir mehr zufällig und über Umwege von einem neuen Bauvorhaben erfahren.

Die Anwohner im Rapunzelweg, wurden aufgefordert, für Vermessungsarbeiten den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gewähren. Auf hartnäckige Fragen erfuhren sie von einem geplanten Abriss und Neubau der Konsum-Kaufhalle. Jedoch konnten keine konkreteren Angaben erlangt werden. Da sowohl der zuständige Denkmalpfleger (für das Gebiet gilt eine Erhaltungssatzung) als auch der hier ansässige Stadtrat und andere zuständige Ämter keine Kenntnis vom Vorhaben hatten, kam es auf Veranlassung der Anwohner am 06.12.2016 zu einem Ortstermin mit dem Konsum.

Bei diesem Termin wurden zwar den Anwohnern auch wieder keine konkreten Pläne vorgestellt, jedoch machten die Erläuterungen deutlich, dass es sich nicht nur um einen Ersatzbau (ggf. auch leicht vergrößert) für die Halle handelt, sondern dass es um eine Objekt mit 5 Geschossen, ca. 17 m hoch und bis an die max. zulässigen Bebauungsgrenzen der Nachbargrundstücke geht und auch die Nutzung noch ganz andere Inhalte hat.

Davon wurden nicht nur die Anwohner überrascht, sondern auch die schon o.g. Ämter-Vertreter und Stadtratsmitglieder.

Die Anwohner informierten deshalb unseren Vereinsvorstand in unserer Sitzung im Dezember 2016 und möglichst viele Ämter und öffentliche Interessenvertreter.

Im Ergebnis wird u.a. deshalb die öffentliche Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd im Januar (entgegen der bisher veröffentlichten Tagesordnung) um dass Thema des Neubaues der Konsum-Kaufhalle erweitert.

Wir hoffen, dass dort endlich konkrete Aussagen vorgelegt werden und dass ein Prozedere für das Genehmigungsverfahren festgelegt wird, das eine hohe öffentliche Beteiligung gewährt und die geltenden Bebauungsvorschriften für dieses geschützte Gebiet einhält (z.B. sind u.E. an dieser Stelle nur 3 Geschosse zulässig).

Wer Interesse hat, sollte an der Öffentliche Sitzung des Stadtbezirksbeirates am 04.01.2017 - 17.oo Uhr im Haus der Demokratie (Bernhard-Göring-Str.) Zimmer 103 teilnehmen.

Wir werden da sein !

Ronald Börner
i.A. des Vorstandes des Vereins der
Freunde von Marienbrunn e.V.

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06. Jan.
2017

Information über nichts oder keine Information über alles mögliche?
Sitzung des Stadtbezirksbeirat Süd am 04.01.2017

Am gestrigen Abend waren acht Marienbrunner/Marientaler, darunter auch der Vorsitzende des Verbandes Wohneigentum Mariental-Gudrun-Siedlung, Dr. Hartung, und ich als Vorstandsmitglied des Vereins der Freunde von Marienbrunn zur öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd.
Dort sollten Informationen zum vorgesehenen Neubau der Konsum-Halle Märchenwiese gegeben werden.
Der Konsum war jedoch nicht vertreten, nur die Stadt Leipzig, durch Herrn Neu vom Stadtplanungsamt.

Herr Neu konnte lediglich darüber informieren:

  • dass es Standortüberlegungen des Konsums für einen Neubau gibt

  • dass die derzeitige Halle nicht richtig läuft

  • dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), also ohne gesonderten Bebauungsplan errichtet werden soll

  • dass im EG ein Markt und darüber ca. 4 Wohngeschosse (Gebäudehöhe insgesamt um die 17 - 18 m) im Gespräch sind

  • dass der Investor unbekannt ist

  • dass die Wohnungen die Halle querfinanzieren (quasi subventionieren) sollen

  • es keine Pläne oder anderweitig konkrete Unterlagen gibt und somit das Anliegen/die Forderung der Bürger nach Information viel zu früh käme!?

Insofern war der Termin nicht sehr erfolgreich und es wurde auf einen vorgesehenen Informationstermin des Konsums für die Anlieger in der 2. Januarhälfte verwiesen.

Trotzdem war der Termin sehr wichtig und (wenn auch im negativen Sinne) sehr aufschlussreich. Auf die Frage, was denn die Stadt (unabhängig von den maximalen Verwertungsvorstellungen des Konsum) an diese Stelle für eine Bebauung als zulässig erachtet, kam erschreckendes zutage:

  • als einziges einzuhaltendes Kriterium wurde die Einhaltung gesetzlicher Mindestvorschriften der Belichtung der benachbarten Grundstücke genannt

  • Vorstellungen zur Begrenzung der Grundflächenzahl (GRZ: bebaute Fläche geteilt durch Grundstücksfläche), der Geschossflächenzahl (GFZ: Summe d. Fläche in den Geschossen geteilt durch Grundstücksfläche), der Traufhöhen u.a. gibt es derzeit keine bei der Stadt, obwohl schon durch die gesetzlich gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) hier Obergrenzen gesetzt werden

  • als maßstabgebend für die Gebäudekubatur wurden die 5-Geschosser an der Zwickauer Str., aber auch die 13-Geschosser in der Zwickauer Str. und die 11-Geschosser in Lößnig benannt!

  • davon, dass für Mariental (und damit für den Baustandort) seit 2003 eine Erhaltungssatzung gilt, die durch die Stadtverordneten beschlossen wurde und deren Wirkung in § 172 des Baugesetzes der BRD (BauGB) geregelt ist, war keinerlei Kenntnis vorhanden bzw. wurde dies in keiner Weise geäußert oder berücksichtigt

Es ist als erst einmal davon auszugehen, dass die städtischen Behörden willig jede Vorstellung des Investors mitgehen würden und auch Dimensionen genehmigen wollen, die ganz offensichtlich weit über gesetzliche Grenzen des BauGB und der BauNVO hinausgehen würden.

Insofern sehen wird die Notwendigkeit, den am Beginn stehenden Planungs- und Genehmigungsprozess soweit als möglich öffentlich zu begleiten, damit von vielen Seiten sowohl auf Investor als auch Genehmigungsbehörde Druck ausgeübt wird, die gesetzlichen Regelungen [z.B. "... zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenarten ..." des Gebietes (§ 172 BauGB)] umfassend einzuhalten und aktiv umzusetzen.

Bei neuem Planungsstand soll es eine erneute Information im monatlich tagenden Stadtbezirksbeirat Süd geben, die wir dann wieder wahrnehmen würden.

Ansonsten sind wir in Abstimmung mit dem Siedlerverband Mariental, dass beide Vereine versuchen werden, mit dem Konsumvorstand direkt Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu erlangen.

Ronald Börner
i.A. des Vorstandes des Vereins der
Freunde von Marienbrunn e.V.

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11. Jan.
2017

Schreiben an den Konsumvorstand

Anbei möchten wir Ihnen unser Schreiben an den Konsumvorstand zur Information vorlegen:

Sehr geehrter Herr Thärichen,

durch Anwohner haben wir erfahren, dass für o.g. Markt ein Neubau erfolgen soll. Da durch Verfahrensbeteiligte teilweise Kubaturen und Inhalte des Neubaues mit sehr weitreichenden Konsequenzen für das angrenzende Siedlungsgebiet (wenn auch nur mündlich) kommuniziert wurden, wollten wir uns zu den konkreten Vorstellungen sachkundig machen.
Dies begründet sich insbesondere darin, dass das Gebiet der benachbarten Gartenvorstadt Marienbrunn unter Denkmalsschutz steht und das (auch das Baugrundstück betreffende) Gebiet der Siedlung Mariental durch eine Erhaltungssatzung gem. §172 BauGB geschützt ist.

Insofern sind wir satzungsgemäß und auf Grund der Erwartung der Anwohner gehalten, unsere Aufgaben als "Träger öffentlicher Belange" wahrzunehmen und betreffende Bauvorhaben entsprechend zu begleiten, zu kommunizieren und ggf. zu beeinflussen.

Deshalb haben wir an der öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd am 04.01.2017 teilgenommen, bei der über dieses Vorhaben informiert werden sollte. Leider war jedoch, entgegen der Ankündigung, die Konsumgenossenschaft nicht erschienen, sondern nur das Stadtplanungsamt informierte. Dies war jedoch sehr unergiebig, da außer der Tatsache, dass es solche Standortüberlegungen des Konsums gibt, aber keinerlei Pläne existieren, keine weiteren Aussagen getroffen werden konnten.

Wir bitten Sie, deshalb aus erster Hand um Information,

  • wann erste Unterlagen und Vorentwürfe vorliegen und wir diese erhalten können

  • welche Zeitvorstellungen existieren und wer der Investor sein wird

  • wie und wann Sie die Anlieger und Anwohner Marientals und Marienbrunn informieren wollen und ob Sie diese in den Gestaltungsprozess einbeziehen wollen.

Wir würden uns freuen, Ihre Antwort zeitnah zu erhalten.

der Vorstand

Das Schreiben können Sie hier einsehen.

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15. Jan.
2017

Antwortschreiben des Konsum

Nachstehend die Antwort des Konsums vom 13.01.2017 auf unser Schreiben vom 10.01.2017:

Sehr geehrter Herr Voigt, sehr geehrter Herr Börner,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 10.01.2017 zum Bauvorhaben des Konsum Leipzig, An der Märchenwiese.

Die Konsumgenossenschaft Leipzig eG ist derzeit noch in der Planungsphase zum Bauvorhaben. D.h. wir führen aktuell sehr viele Gespräche, unter anderem mit dem Stadtplanungsamt, dem Architekten sowie den Anwohnern.

Am 06.12.2016 fand ein Termin zwischen den direkten Anwohner, dem Stadtplanungsamt, Herrn Siegfried Schlegel sowie der Konsumgenossenschaft Leipzig, bei Herrn Dr. Matthias Apitz, im Rapunzelweg 8, statt. Den Termin haben alle Beteiligten genutzt um ihre Anliegen mitzuteilen und sich über das Projekt zu informieren.

Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, dass Ende Januar/Anfang Februar 2017 ein Folgetermin stattfinden wird. Ziel des Gespräches soll es sein, das die Nachbarn über den aktuellen Stand des Bauvorhabens durch die Konsumgenossenschaft Leipzig und das SPA informiert werden. Hierzu werden wir sie dann gern einladen.

Den von Ihnen benannten Termin, am 04.01.2017 zur öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd, hat der Konsum Leipzig, in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, rechtzeitig abgesagt.

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Kfm.
Silvio Krause
Abteilungsleiter Filialnetzentwicklung
Konsumgenossenschaft Leipzig eG
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18. Jan.
2017

Schreiben des Mariental-Gudrun-Siedlung e.V.

Nachstehend zu Ihrer Information das Schreiben des Mariental-Gudrun-Siedlung e.V. an den Konsum (in Kopie auch an das Stadtplanungsamt und den Petitionsausschuß):

Sehr geehrter Herr Thärichen,

zu Beginn des neuen Jahres möchten wir Ihnen und der gesamten Konsumgenossenschaft alles Gute wünschen.
Wir wenden uns heute mit folgendem Anliegen an Sie. Von Anwohnern unseres Vereinsgebietes wurden wir darüber informiert, dass die Konsumgenossenschaft beabsichtigt die Filiale An der Märchenwiese in der nächsten Zeit zu erneuern. Diesen Schritt begrüßen wir im Namen unserer Mitglieder und Anwohner ausdrücklich, war doch in letzter Zeit im Vergleich zur Filiale Moritzhof ein relativ deutlicher Unterschied hinsichtlich Angebot und Warenpräsentation zu erkennen, der sich sicherlich auch im Kundenzuspruch gezeigt haben dürfte.
Aufgrund des verdichteten Wohngebietes zwischen der Straße an der Tabaksmühle und der Probstheidaer Straße sowie eines recht hohen Durchschnittsalters der Anwohner erachten wir den Erhalt dieses ohne Fahrzeug zu erreichenden Filialstandortes An der Märchenwiese für unbedingt notwendig.
Den geplanten mehrgeschossigen Neubau sehen wir allerdings kritisch. Da das gesamte Wohngebiet den Charakter einer Gartenstadt trägt, sollte sich der Neubau auch architektonisch diesem Baustil anpassen und die in der Zwickauer Straße (stadteinwärts rechtsseitig) vorhandenen Bauhöhen nicht überragen.
Wir würden gern Ihre Bemühungen zur Gewährleistung von Kundennähe unterstützen und eine Bürgerversammlung organisieren, wo die ausgereiften Pläne der Konsumgenossenschaft vorgestellt werden können. Wird es während der Bauphase einen Ausweichverkauf An der Märchenwiese geben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Hartung
Vorsitzender
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14. Feb.
2017

Konsum im Gespräch mit den Anliegern - Diskussion erster Entwürfe und Alternativen

Gesprächsrunde beim Konsumvorstand am 06.02.2017

Wie vom Konsumvorstand avisiert, gab es eine Gesprächsrunde von Vorstandsvertretern und des Architekten mit den direkt betroffenen Anliegern des Rapunzelweges, unter Einbeziehung von Herrn Neu (Stadtplanungsamt), Herrn Schlegel (Bauausschuss der Stadt) sowie Vertreter des Siedlerverbandes Mariental und unseres Marienbrunner Vereins.
Es wurden die technisch-wirtschaftlichen Gründe für einen Neubau des Marktes vorgetragen und die derzeit aktuelle Entwurfsvariante (nichtöffentlich - da derzeit in laufender Bearbeitung) vorgestellt. Es gibt auch noch keine Zeitplan und keine Klarheit über den Investor.
Aus wirtschaftlichen Gründen sieht sich der Konsum zu einer Kombination von neuer Hallen mit darüberliegenden Wohngeschossen veranlasst. Die vorgestellte Variante zeigt hinsichtlich der gesetzlichen Mindestabstände der Sächs.BO (sächsische Bauordnung) zu Nachbargrundstücken eine volle Ausreizung der der Möglichkeiten. Dazu gab es Diskussionen. Es wurde zugesagt und war spürbar, dass Hinweise und Vorschläge der Anwohner zur Minimierung der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke in die weiteren Betrachtungen und die Entwurfplanung einfließen sollen.

Völlig unbeachtet (und leider von den Vertretern der Stadt trotz vorliegender Dokumente in Abrede gestellt) wurde die seit 2003 geltende Erhaltungssatzung für die Siedlung Mariental, die gem. § 172 BauGB eine ganz andere gesetzliche Grundlage für mögliche Bebauungen darstellt.
Wir haben die daraus resultierenden gesetzlichen Restriktionen (standortgerecht - dem vorhandenem Siedlungscharakter angepasst bauen zu müssen) und damit unseren Standpunkt vortragen und erläutern können. Verstöße dagegen sind an der Allee-Kreuzung ZwickauerStr. - Märchenwiese von besonders negativer Wirkung. Das heißt, dass sowohl der vollständige Wegfall der vorhandenen Bäume und Grünflächen, die viel zu große überbaute Fläche, die zu große Gebäudekubatur und die zu hohen Traufhöhen (wie derzeit vorgesehen) u.E. nicht zulässig sind.

Positiv ist, dass der Konsum avisiert hat, die wirtschaftlichen Berechnungen weiter zu prüfen und die Entwürfe auf Grund der Hinweise weiter zu qualifizieren und zu gegebener Zeit eine neue Gesprächsrunde durchzuführen.
Vermutlich wird dies aber eher nur geometrisch-gestalterischen Aspekte betreffen - dass ein Bau mit deutlich geringeren Gebäudemassen vorgeschlagen wird, ist eher nicht zu erwarten.

Wir werden deshalb den Prozess weiter begleiten und versuchen Einfluss auf den Konsum zu nehmen. Wichtig uns, dass wir zu gegebener Zeit insbesondere auf die Genehmigungsbehörden und andere Planbeteiligte einwirken, dass kein Bauwerk genehmigt wird, welches der Erhaltungssatzung zuwiderläuft (worin wir uns mit dem Siedlerverband in Übereinstimmung befinden).

Ronald Börner
i.A. des Vorstandes des Vereins der
Freunde von Marienbrunn e.V.

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20. März
2017

Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Anbei möchten wir Ihnen unser Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zur Information vorlegen:

Sehr geehrte Frau Rödiger,

die Konsum-Genossenschaft Leipzig beschäftigt sich mit Varianten für einen Neubau am Standort des derzeitigen Konsum-Marktes "An der Märchenwiese".
Aus uns bekannt gewordenen Informationen von Anwohner und dem Konsum selbst können wir entnehmen, dass nicht nur ein Ersatzneubau für den Markt vorgesehen ist, sondern darüber weitere 4 Wohngeschosse mit einer Gesamthöhe von über 17 m errichtet werden sollen.
Ist der Ersatz der Halle aus DDR-Zeiten mit einer zeitgemäßen Verkaufseinrichtung an sich eine begrüßenswerte Sache, so ist doch diese neue Dimension für uns sehr bedenklich.

Der Baustandort liegt innerhalb des Geltungsbereiches der "Erhaltungssatzung für das Gebiet Siedlung Mariental" (Beschluss RV Nr.III-13334/03 vom 18.06.2003).
Dieser Beschluss begründet sich insbesondere darin, dass (angrenzend an das unter Denkmalschutz stehende Gebiet der Gartenvorstadt Marienbrunn) zwischen 1920 und 1940 ein einheitlich gestaltetes Siedlungsgebiet in wirtschaftlich komplizierter Zeit gestaltet wurde, welches ein herausragendes architektonisches Beispiel des Gartenstadtgedankens ist und im wesentlichen unverändert in seinen prägenden Gestaltungsmerkmalen bis heute erhalten wurde.
Demzufolge ist für das Vorhaben § 172 BauGB anzuwenden, da mit dieser Satzung das besondere Orts- und Gestaltungsbild der Gartenstadt-Siedlung unter Schutz gestellt wurde.

Charakterisiert ist das Gebiet unter anderem durch eine generell 2geschossige offene Bebauungen mit GRZ von 0,15 und GFZ von 0,3 und in abschirmenden Randzonen 3geschossige durchgehende Gebäudezeilen (Traufhöhen ca. 10 m) mit GRZ von 0,24 und GFZ von 0,73. Dies korreliert auch mit den sowieso geltenden Obergrenzen der BauNVO §17, die für Kleinsiedlungsgebiete die GRZ auf 0,2 und die GFZ auf 0,4 begrenzt.

Für reine Wohngebiete sind gem. BauNVO die GRZ auf 0,4 und die GFZ auf 1,2 begrenzt.
Die vorgesehene Neubebauung würde aber sowohl die Bestandsbebauung als auch die Obergrenzen der BauNVO erheblich übertreffen:
Nicht nur dass eine GRZ von 0,52 und eine GFZ von 1,7 entstünde auch die exorbitante Gesamthöhe von über 17 m liegt weit über dem was der Standort verträgt. Des weiteren würde durch die zu nahe Anordnung des Baukörpers zum Fußweg der "Zwickauer Str." die vorhandene Lindenallee gefällt werden müssen und weiterhin durch das längere Gebäude eine wesentliche Grünfläche mit großen und wichtigen Bäumen und Büschen entfallen. Damit, und weil die Großgrüntrasse "Zwickauer Str." kurz vor ihrer prägenden Kreuzung mit dem Grünzug "An der Märchenwiese) unterbrochen würde, wäre der Gartenstadtcharakter nachhaltig geschädigt und zerstört.

Leider mussten wir bei den verschiedentlichen Terminen feststellen, dass von Vertretern des involvierten Stadtplanungsamtes und des Bauausschusses der Stadt Leipzig diese Probleme nicht so gesehen werden und statt dessen, außerhalb des Satzungs- und Schutzgebietes liegende 11- und 16-Geschosser aus DDR-Zeiten (Lößnig und Arno-Nitzsche-Str.) als Bebauungsmaßstab herangezogen werden. Insofern ist von dieser Seite z.Zt. mit keiner kritischen Bewertung zu rechnen.

Dies ist uns um so unverständlicher, da vor einiger Zeit bei der Neubebauung auf der "Märchenwiese" (mit Apotheke, Sparkasse u.a.) die Dimension und Gestaltung der früheren Bebauung (Gaststätte Märchenschlösschen) in sehr angemessener Weise berücksichtigt wurde.

Da wir in das weiter Entwurfsverfahren und das anschließende Genehmigungserfahren nicht direkt einbezogen sind und somit vom Verfahrensstand keine aktuelle Kenntnis erhalten, möchten wir Ihnen unseren Standpunkt vorab mitteilen, so dass dieser im bevorstehenden Verfahren einbezogen werden kann.

Sofern Sie weitere Informationswünsche haben oder ein Gespräch für sinnvoll erachten, stehen wir gern zur Verfügung.

Wir würden uns über eine Rückinformation bzw. Einbeziehung in das Verfahren sehr freuen.

der Vorstand

Das Schreiben können Sie hier einsehen.

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14. Mai
2017

Antwortschreiben des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege

Die Antwort des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vom 05.04.2017 auf unser Schreiben vom 17.03.2017 können Sie hier einsehen.

Die verspätete Bekanntgabe bitten wir zu entschuldigen.

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28. Mai
2017

Antwortschreiben des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (Abteilung Denkmalpflege)

Nachstehend die Antwort des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vom 15.05.2017 auf unser Schreiben vom 05.05.2017:

Sehr geehrter Herr Börner,

eine andere Anfrage als die in Ihrer Email vom 05.05.2017 liegt mir nicht zur Stellungnahme oder Beantwortung vor.

Da weder das Verkaufsgebäude selbst noch die benachbarten Siedlungen (Mariental, Gudrunsiedlung) denkmalgeschützt sind und somit kein öffentliches Erhaltungsinteresse aus Gründen des Denkmalschutzes besteht, bitte ich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen zuständigkeitshalber an das Stadtplanungsamt wenden. Am Rande verweise ich auf die Gestaltungsfibel für die Siedlung Mariental (= Beiträge zur Stadtentwicklung, Bd. 47, Leipzig 3/2006), wobei allerdings die straßenbegleitende Bebauung entlang der Zwickauer Straße vom Satzungsgebiet ausgenommen ist (sh. Anlage).

Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Hoscislawski (Tel. 0341 - 123 4893 oder email: thomas.hoscislawski@leipzig.de).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

H. Wetzel
Stadtbezirkskonservator
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28. Mai
2017

Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (Abteilung Denkmalpflege)

Anbei möchten wir Ihnen unsere Antwort an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zur Information vorlegen:

Sehr geehrter Herr Wetzel,

wir bedanken uns für Ihre Reaktion auf unsere E-Mail.
Insbesondere der von Ihnen genannten Kontakt beim Stadtplanungsamt wird sicher von uns genutzt werden.

Die von Ihnen aufgeführte Gestaltungsfibel für Marienthal ist uns bekannt und liegt uns vor. Diese ist tatsächlich nur am Rande hilfreich, da sie auf den Umgang mit den vorhandenen Siedlungshäusern zielt. Sie ist jedoch hilfreich durch die Beschreibung der historischen, architektonischen und städtebaulichen Wertigkeit der Siedlung Marienthal durch Herrn Kunz, Dezernat Stadtentwicklung und Bau. (Vorwort S.5)

Tatsächlich ist jedoch ein anderes Dokument viel wichtiger, weshalb wir Ihrer Auffassung, dass kein öffentliches Erhaltungsinteresse aus denkmalpflegerischer Sicht besteht, nicht folgen können !

Die Erhaltungssatzung für dieses Gebiet gilt (anders als die Gestaltungsfibel) sehr wohl für den potentiellen Baustandort und gibt zwingend eine Prüfung geplanter Bauvorhaben nach BauGB § 172 vor !
Wir fügen Ihnen diese 2003 vom Leipziger Stadtrat beschlossene Erhaltungssatzung bei. Die Erhaltung der Gesamt- und Außenwirkung dieses Ensembles, insbesondere mit seinem Grün und dem Alleecharakter der Zwickauer Str. (zwischen neuer Zwickauer Brücke und Connewitzer Str.) ist u.E. mindestens genauso wichtig, wie die Farbe von Haustüren, richtige Dachziegel und Fensterteilungen, wenn nicht noch mehr.

Wir hoffen, dass Sie sich die Notwendigkeit der Erhaltung dieses einheitlich gestalteten kleinteiligen Gartenstadtensembles ebenfalls zu eigen machen und uns in unserem Anliegen zu gegebener Zeit unterstützen werden.

der Vorstand
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03. Dez.
2017

Nach dem vom Konsum im März 2017 eine Überarbeitung der damaligen Entwürfe in Aussicht gestellt wurden, waren aber seitdem keine neuen Informationen vom Konsum zu erhalten und auch bei den Ämtern wurden keine Anträge oder Bauunterlagen eingereicht.

Nunmehr erhielten die Anwohner des Rapunzelweges eine Information vom Konsum, das Ihnen Ende November 2017 aktuelle Entwürfe vorgestellt werden sollen.

Wir (Vertreter unseres Vereinsvorstandes und auch des Siedlerverbandes Mariental) werden voraussichtlich daran teilnehmen können und sehen, ob unsere Vorstellungen in die neuen Unterlagen eingeflossen sind. Im Übrigen haben wir Kontakt zum Stadtplanungsamt aufgenommen, um mit diesem unsere Sichtweise auf das Projekt diskutieren zu können und zu erkunden, ob wir in den wesentlichen Punkten übereinstimmen.

Diese würden wir dann auf der Grundlage der neuen Informationen zum Jahresende hin in Angriff nehmen.

Ronald Börner
i.A. des Vorstandes des Vereins der
Freunde von Marienbrunn e.V.

News
03. März
2018

Neubau Konsum-Markthalle Märchenwiese

Seit Dezember 2016 haben wir auf unserer Website über den Plan des Konsums berichtet, anstelle der bisherigen Halle neu zu bauen (mit einer erheblichen Erweiterung durch aufgesetzte Wohngeschosse). Sie können dort die Entwicklungsschritte und unseren Schriftverkehr verfolgen, allerdings nur bis Dezember 2017.

Waren wir als Bürgerverein anfangs noch in die Vorstellungstermine, insbesonderen mit den direkt betroffenen Anwohnern einbezogen, bei der auch zu erkennen war, das der Konsum einen Konsens mit diesen sucht, fanden die weiteren angekündigten Termine dann erst viel später (im November 2017) statt und waren wir bei diesen ausdrücklich nicht mehr erwünscht.

Nun haben wir jedoch die Information erhalten, dass mit der im November den Anliegern vorgestellten Variante eine Bauvoranfrage gestellt wurde und unmittelbar in diesen Tage der Bauantrag gestellt wird.

Wir haben uns deshalb zu dieser Variante informiert. Wir durften die Zeichnungen einsehen, aber diese natürlich nicht veröffentlichen. Daraus sind folgende Eckdaten und Veränderungen zum im Frühjahr 2017 vorgestellten Entwurf zu konstatieren:

  • das Gebäude wurde um 1 Geschoß reduziert, auf eine untergelagerte Halle (Höhe ca. 4,75 m) mit 3 Wohngeschossen (je 3 m), so dass sich mit Attika eine Gesamthöhe von 14,4 m ergibt (günstig ist, dass die Fußbodenhöhe der Halle auf Geländeniveau liegt und damit ca. 1m niedriger als die bisherige

  • an der Ecke ist ein öfftl. Parkplatz mit 27 Plätzen vorgelagert (soll 6 große Bäume erhalten), so dass die Halle nach Norden rückt und (durch ihre größere Länge) nunmehr erst 7m vor dem zum Rapunzelweg führenden Fußweg endet

  • da die Halle auch näher an den Fußweg rückt fällt hier nicht nur eine mit großen Bäumen bestandene Fläche, sondern auch die durchgehende Lindenallee dem Neubau zum Opfer

  • die Anlieger erhalten eine bis zur Märchenwiese verlängerte Schallschutzwand, die Anlieferung ist innenliegend in einer Halle und auf den Abstandsflächen zwischen Halle und Grundstücksgrenze findet keine Fahrverkehr statt, so dass der Konsum den Anliegern sehr entgegengekommen ist und jeden Rechtsstreit vermeidet

  • die Wohngeschosse sollen altersgerechten Wohnraum enthalten, ggf. mit Pflegeservice und Pflegestützpunkt

Somit bleibt zu konstatieren das es eine tragfähigen und rechtssicheren Kompromiss mit den Anliegern gibt, aber hinsichtlich der städtebaulichen Problematik und des Widerspruchs zur dort gültigen Erhaltungssatzung für ein Siedlungsgebiet kaum Verbesserungen erkennbar sind.

Der Alleecharakter der Zwickauer Str. wird durch den Wegfall der Lindenallee am wichtigen Kreuzungspunkt mit dem Grün der Märchenwiese auf eine lange Strecke völlig unterbrochen. Auch wenn die Traufhöhe um 3 m auf 14,4 m reduziert wurde, liegt sie immer noch deutlich über der 10 m-Traufhöhe der gegenüberliegenden Straßenseite (die aber durchgehend von Bäumen durchgehend verdeckt ist). Verschärfend ist auch noch, dass der Abstand Halle - Fußweg nur noch ein Bruchteil der der gegenüberliegenden Straßenseite (dort ca.14 m) ist. Damit ist der mit der Erhaltungssatzung zu schützende Charakter eines Siedlungsgebietes hier nicht mehr feststellbar, sondern es sind Abmessungen wie im inneren Connewitz.

Es bleibt zu würdigen, dass der Investor, der Konsum offen aufgetreten ist und sich in Grenzen um Kompromisse bemüht hat. Aber die zuständigen Stellen der Stadt sind nicht wirklich an einer Einhaltung gültiger städtebaulicher Beschlüsse und Standards interessiert und somit geht wieder ein Stück Kulturgeschichte und Lebensqualität verloren geht. Denn im Baugenehmigungsverfahren sind wir nicht beteiligt und haben keine Einspruchsrechte.

Ronald Börner
i.A. des Vorstandes des Vereins der
Freunde von Marienbrunn e.V.

News
17. Juni
2019

Baugenehmigungsverfahren

Anbei möchten wir aus aktuellem Anlass Ihnen unser Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zur Information vorlegen.

Das Schreiben können Sie hier einsehen.

Eine Kopie dieses Schreibens wurde mit entsprechenden Erläuterungen auch dem zuständigen Denkmalpfleger und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer übergeben.

News
11. Juli
2019

Baugenehmigungsverfahren: Antwortschreiben

Die Antwort des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vom 26.06.2019 auf unser Schreiben vom 14.06.2019 können Sie hier einsehen.

News
07. Okt.
2019

Baugenehmigungsverfahren: Antwortschreiben

Den aktuellen Stand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vom 29.08.2019 auf unser Schreiben vom 14.06.2019 können Sie hier einsehen.

News
20. Okt.
2019

Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (Abteilung Denkmalpflege)

Hier möchten wir Ihnen unsere Email vom 14. Oktober 2019 an das Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vorlegen:

Sehr geehrter Herr Dittmar,
sehr geehrter Herr Wetzel,

vor einiger Zeit hatten wir Sie, nach dem wir Kenntnis von Planungen zu o.g. Vorhabenerhalten hatten, von unserer ablehnenden Haltung zu den Dimensionen und Standort des Vorhabens informiert, wie wir sie bei dem ABD Leipzig eingereicht haben.

Zwischenzeitlich haben erfahren, dass zu dem Vorhaben in der uns bekannten Form ein Bauantrag eingereicht wurde und wir haben das ABD darum gebenten, unsere Einwände in dem Verfahren zu berücksichtigen.
Trotzdem haben wir die Informatiomn erhalten, dass das Vorhaben unverändert genehmigt werden soll, was uns zu beigefügtem Widerspruch veranlasst hat.
Wir bitten Sie, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Ihrer eventuellen Einbeziehung in das Genehmigungsverfahren unsere Auffassungen und Begründungen zu prüfen und ggf. ebenfalls geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Börner
i.A.d. Vorstandes d. Vereins d. Freunde von Marienbrunn e.V.

Nachstehend die Antwort des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vom 15. Oktober 2019:

Sehr geehrter Herr Börner,

nach wie vor muss ich Sie auf die Aussage in meiner ersten Email an Sie vom 15.05.2017 verweisen. Danach sind vom Neubau des Konsum-Supermarktes mit betreutem Wohnen und mit Tiefgarage an der Märchenwiese 16a keine Belange des Denkmalschutzes, ausgenommen bodendenkmalpflegerischer Belange wegen der nahegelegenen Wüstung Olschwitz aus dem 13. Jahrhundert, zu berücksichtigen. Lediglich zum Farbkonzept der baulichen Hülle wird die Denkmalpflege gehört werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

H. Wetzel
Stadtbezirkskonservator
News
19. Dez.
2019

Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Anbei möchten wir Ihnen unser Schreiben an das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege vom 13. Oktober 2019 sowie das Antwortschreiben vom 29. Oktober 2019 vorlegen.

Das Schreiben können Sie hier und das Antwortenschreiben hier einsehen.

News
17. Juni
2020

Nachdem bereits im Februar die Bäume an der Konsum-Kaufhalle gefällt wurden, ist es jetzt soweit: Am 20. Juni schließt die Konsum-Kaufhalle.

Im Jahr 2022 soll der neue Markt mit Wohneinheiten wieder eröffnet werden.

So soll nach dem Architektenentwurf der neue Konsum "An der Märchenwiese" aussehen (Leipziger Volkszeitung - 2018).

Konsum-Halle Märchenwiese

Gestaltungsfibel für die Siedlung Mariental - Ausschnitt
Quelle: Stadt Leipzig

Erhaltungssatzung für das Gebiet "Siedlung Mariental"
Quelle: Stadt Leipzig